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Fördersteckbrief

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Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den vom Markt Kößlarn definierten Erschließungsgebieten.
Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe ging beim Markt Kößlarn innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot ein.

Auf der Grundlage dieses Angebotes hat der Marktgemeinderat am 09.02.2015 beschlossen, das Angebot der Telekom Deutschland GHmbH anzunehmen. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen. Dies gilt vorbehaltlich der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtline.

Leitet Herunterladen der Datei einBekanntmachung der Auswahlentscheidung

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Der Markt Kößlarn führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Kumulationsgebiet Kößlarn und Oberwesterbach im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BdR) durch.

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Leitet Herunterladen der Datei einKößlarn - Kumulationsgebiet

Leitet Herunterladen der Datei einOberwesterbach - Kumulationsgebiet

 

 

Dokumentation

Der Markt Kößlarn hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie, Ziffer 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann. Die Dokumentation ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Leitet Herunterladen der Datei einAnlage Dokumentation zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investionen und hohen Marktzutrittsschranken

 

Der Markt Kößlarn hat weiterhin eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur wird nachfolgend veröffentlicht.

Leitet Herunterladen der Datei einStellungnahme Bundesnetzagentur

Markterkundung - Ergebnis

Der Markt Kößlarn hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie durchgeführt.

Das Ergebnis ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Leitet Herunterladen der Datei ein-Anlage Ergebnis Markterkundung

Markterkundung - Anfrage

Markterkundungsverfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung des Marktes Kößlarn hat ergeben, dass im Kumulationsgebiet Oberwesterbach 2 Unternehmer und im Kumulationsgebiet Kößlarn 4 Unternehmer i.S. v. §2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) begründeten Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben.

Der Markt Kößlarn hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs zwei Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (siehe Anlage ). Bei Bedarf können Detailkarten der Erschließungsgebiete von der Gemeindeverwaltung angefordert werden.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Kößlarn gemäß Nr. 4.1.1. Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investioren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann der Markt Kößlarn ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Der Markt Kößlarn bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden 3 Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den Erschließungsgebieten anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, dem Markt Kößlarn bis spätestens 19.05.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monate so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann der Markt Kößlarn mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

 

 

    Breitbanderschließung Markt Kößlarn

    Bedarfsermittlung

    Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
    Der Markt Kößlarn hat zwei räumlich abgegrenzte Gebiete mit mindestens fünf Unternehmern (nach §2 Abs.1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz) festgelegt, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in den beiliegenden Karten als Kumulationsgebiete definiert.

    Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der von Unternehmern im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

    Im Rahmen des Förderverfahrens hat der Markt Kößlarn den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Downstream und 2 Mbit/s Upstream) in den definierten Kumulationsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

    Der Markt Kößlarn sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Kumulationsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

    Der Markt Kößlarn ersucht daher alle betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung und bittet, den Fragebogen zur Bedarfsermittlung auszufüllen und bis spätestens zum 31.01.2014 zurückzugeben.

    Der Fragebogen wird allen Unternehmern direkt zugesandt und kann auch über u.a. Downloads herunter geladen werden:

    Für Fragen stehen im Rathaus folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

    Herr Peter Robl, Tel. 08536/9617-11
    oder
    Herr Markus Schettler, Tel. 08536/9617-16
    oder
    Frau Silvia Lehner, Tel. 08536/9617-0